Nach Widerruf der Einzugsermächtigung vom 21.02.2013 auf ein Bankkonto, das nicht mehr existiert, wurde der Einzug der mtl. Rechnung immer wieder unrechtmäßig versucht. Da regelmäßig eine Rücklastschrift erfolgte, wurden mit der jeweiligen Folgerechnung die Kosten für die Rücklastschrift berechnet.
Wiederholte Reklamationen blieben unbeantwortet. Rechnungen und Mahnungen mit Androhung von Folgen wurden weiter gestellt.
Zweimal wurde mit der Beschwerdeabteilung, Frau L., gesprochen. Diese hat den Eingang der Reklamationsschreiben bestätigt. Bei beiden Gesprächen wurde eine Gutschrift der Rücklastschriftgebühren und der Ausgleich des Vertragskontos zum Kompensieren des Ärgers und Aufwandes zugesagt.
Der Vertrag wurde ebenfalls am 21.02.2013 fristgerecht zum 14.10.2013 gekündigt, was auch schriftlich und ebenfalls von Frau L. bestätigt wurde. Dennoch erfolgt nun eine neue Rechnungsstellung für einen Zeitraum vom 18.10. bis 17.11.2013. Wieder wird der Einzug per Lastschrift angekündigt.