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Antwort zu folgender Beschwerde

Sie sollten einfach mal vorsichtiger sein, wohin Sie Ihre Mails verschicken. Bin selbst in Ihrem "angeblichen Bereich" tätig. somit können Sie gern mal Post von einem Anwalt bekommen! ES wurde nichts von Ihren angeblichen "Amanda secrets", was auch immer das ist heruntergeladen. Ich werde das Publik machen, Reclabox? Ganz vorsichtig! Verbreiten Sie Ihre dummen Mails nicht weiter! Das hat Konsequenzen. Ja für SIE!

Gesendet: Dienstag, 10. Dezember 2013 um 18:22 Uhr
Von: "Anwalt Urmann" An: "Simone Fischer" Betreff: Abmahnung Urheberrechtsverletzung Simone Fischer 10.12.2013

Sehr geehrte (r) Simone Fischer,

Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Amandas secrets. Unserer Mandant The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Downloaden des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

Folgende Nutzerdaten konnten seitens beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich dokumentieren:

Datum/Uhrzeit: 07.12.2013 22:21:25
IP-Adresse: 66.11.21.116 Simone Fischer
Produktname: Amandas secrets
Benutzerkennung: 5938268384
Tauschbörse: Redtube

Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 640 2 039/56 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Hiermit fordern wir Sie auf, die gegebenenfalls noch vorhandene illegale Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unseren Mandant abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 15.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 82,17 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 60,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Beauftragung bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Gegenstandswert: 4318,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 318,57 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 33,72 Euro
Schadensersatz: 82,17 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 60,00 Euro

Die gespeicherten Daten sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der beigefügten Datei.

Mit freundlichen Grüßen

Kanzlei U + C Rechtsan

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