Ich habe als Freenet-Kunde am 26.11.2013 Widerspruch gegen eine Kontopflegegebühr erhoben, die durch die AGB nicht gedeckt ist. Bestätigung meines Widerspruches durch Klarmobil erfolgte per E-Mail am gleichen Tage.
Per Lastschrift buchte Klarmobil den Gesamtbetrag trotzdem ab.
Im Widerspruch hatte ich u. a. angekündigt, dass ich, falls der Gesamtbetrag abgebucht würde, ich eine Überweisung der Freenet/Klarmobil zustehenden Kosten (ohne Kontopflegegebühr) vornehmen würde und DANACH eine Rücklastschrift vornehmen würde. Meine Überweisung erfolgte am 11.12.2013, die Rücklastschrift veranlasste ich am 12.12.2013, also Zeit genug für Klarmobil zu antworten.
Bis zum heutigen Tage gibt es keine Antwort auf meinen Widerspruch vom 26.11.2013.
Die neue Rechnung vom 23.12.2013 enthielt jetzt eine Rücklastschriftgebühr von 8,90 €, sowie die 1,00 € Kontopflegegebühr, die ich bei meiner Überweisung in Abzug gebracht hatte. Meine eigene Überweisung wurde nicht gebucht, da aber keine weiteren Minusbeträge vermerkt sind, ist mein Konto ausgeglichen, so dass Klarmobil die Überweisung erhalten haben muss.
In einem weiteren Widerspruch vom 24.12.2013 habe ich jetzt von Klarmobil die Rückerstattung von 8,90 € geltend gemacht, da mir kein Verschulden nachzuweisen ist und ich in den Preislisten von freenet und den AGB auch keinen Hinweis auf eine Rücklastschriftgebühr gefunden habe. Auch hatte ich meine Vorgehensweise VORHER angekündigt und bis heute gibt es ja auch auf meinen ersten Widerspruch keine Antwort. Klarmobil teilt mir im Zusammenhang mit einer anderen Handynummer mit, dass die Kontopflegegebühr mit der nächsten Rechnung erstattet wird, da diese irrtümlich erhoben wurde. In einem Fall Erstattung, im anderen Fall nicht (keine Reaktion).
Darüber hinaus taucht die Kontopflegegebühr als Minussaldo in der neuen Rechnung auf, d. h. Sie haben die gar nicht korrigiert.
Gleichzeitig habe ich Freenet/Klarmobil eine Frist zur Stellungnahme und Erledigung der Angelegenheit gesetzt (Übersendung noch einmal aller Unterlagen per E-Mail und vorab als FAX).
Alle Vorgänge sind schriftlich dokumentiert.