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Antwort zu folgender Beschwerde

Folgender Fall:

Ein Einzelunternehmer hat sein Geschäfts-Girokonto bei der Postbank. Dieser stirbt Ende November 2013, hat jedoch bedingt durch vorangegangene Krankheit einer Person seines Vertrauens eine notarielle Generalvollmacht überlassen um nahtlos handeln zu können.

Selbst die Postbank zeigt im Internet-Auftritt für Privatkunden den Umfang der Möglichkeiten durch eine Generalvollmacht auf.

Dies trifft offensichtlich jedoch nicht für Geschäftskunden zu.

Die Filialen der Postbank sind für Geschäftskunden nicht zuständig, ein Ansprechpartner, der sich hierfür zuständig fühlt, ist nicht zu finden.

Aktueller Stand:

06.12.2013 wird über eine Filiale der Postbank mit Anschreiben wegen Dringlichkeit der Bearbeitung, Kopien der Generalvollmacht, Sterbeurkunde, Pers. -Ausweis mit der Bitte um neue Zugangsdaten zum Konto verschickt. Lt. Aussage des Mitarbeiters an eine Zentralstelle nach München.

Bis heute keine Antwort.

22. 12. 2013 Fax an die Zentrale der Postbank Bonn, nochmals mit der dringenden Bitte um Bearbeitung, da weder Rechnungen beglichen noch Daueraufträge storniert werden können, keine Übersicht über Kontobewegung besteht. Selbstverständlich ebenfalls mit allen Kopien zur Legitimation.

Bis heute keine Antwort.

08. 01. 2014 nach tel. Rückfrage bei der Zentrale der Hinweis, sich mit der kontoführenden Stelle in Verbindung zu setzen, diese wäre Dortmund. Also erneut Anschreiben, Kopien Generalvollmacht, Sterbeurkunde, Ausweis.

Bis heute keine Antwort.

Trotz notarieller Generalvollmacht erfolgte innerhalb der zwischenzeitig fast 6 Wochen seit erster Mitteilung weder Kontaktaufnahme seitens der Postbank noch eine Bearbeitung des Vorgangs.

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