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Antwort zu folgender Beschwerde

Mein Nachnahmepaket wurde am 20.01.2014, 08:18 Uhr, zugestellt. Die Post wirbt damit, den Nachnahmebetrag, in meinem Fall 257,50 EUR, innerhalb von 3 Werktagen auf mein Konto zu überweisen. Mehrere Anrufe beim Kundenservice und zwei Beschwerden beim Vorstandsvorsitzenden mit der Aufforderung, den Betrag innerhalb einer bestimmten Frist zu überweisen, waren bis jetzt erfolglos.

Ich habe deshalb Beschwerde eingereicht bei der Aufsichtsbehörde, der Bundesnetzagentur, und habe zugleich bei der für meinen Wohnsitz zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet mit der Bitte, Ermittlungen gegen die Deutsche Post AG, Vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, einzuleiten wegen des dringenden Verdacht, mit Strafe bedrohte Handlungen begangen zu haben, insbesondere hinsichtlich von Tatbeständen des Betrugs, ev. gewerbsmäßigen Betrugs, der Unterschlagung usw. Ich habe dazu Antrag auf Durchführung eines Sammelverfahrens (zahlreiche Geschädigte zu einem Verfahren zusammen fassen) sowie Antrag auf Durchführung des Adhäsionsverfahrens (die mir aus der begangenen Straftat erwachsenen zivilrechtlichen Ansprüche im Strafprozeß geltend zu machen) gestellt. Ich hoffe, damit auch einen Beitrag leisten zu können, gegenwärtige Geschädigte zu unterstützen und für die Zukunft derlei organisierte Machenschaften zum Nachteil von uns Kunden zu verhüten.

Offensichtlich fehlt es bei diesem Unternehmen an Führungskräften mit fachlicher und persönlicher Autorität.

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