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Antwort zu folgender Beschwerde

Am 15.12.2010 schloss ich einen Mobilfunkvertrag mit o2 über 24 Monate. Diesen kündigte ich fristgerecht zum 14.12.2012.

Am 18.10.2012 nahm ich ein Rückgewinnungsangebot von o2 an, durch welches o2 und ich im gegenseitigen Einvernehmen den vorherigen Vertrag sofort durch den neuen ablösten. Dies ist dadurch belegbar, dass der neue Vertrag ab sofort Gültigkeit hatte (sowohl Preis als auch Leistung waren sofort gültig) und in meinem Vertragscenter bei o2online der Vertragsbeginn außerdem auf den 18.10.2012 geändert wurde (siehe Bild).

Dieser neue Vertrag soll nun aber eine vermeintliche Mindestvertragslaufzeit bis 14.12.2014 haben. Beim Start des Vertrages am 18.10.2012 bedeutete dies, dass die Mindestlaufzeit 26 Monate wäre. Die ist jedoch nach §309 BGB (Nr. 9a) unzulässig.

Ich habe in vier Schreiben versucht, die Vertragslaufzeit auf 24 Monate zu reduzieren (eigentlich nur aus Gründen der unterirdischen Netzabdeckung in Stuttgart) - leider ohne Erfolg. o2 begründet die Laufzeit, weil sich die Laufzeiten der beiden Verträge "regulär" addieren (“regulär” bedeutet hier wohl, dass o2 hier jeden Kunden auf die Art und Weise täuscht).

Wenn die von o2 beschriebenen Praktiken legitim wären, könnte ein Provider einem Kunden bei Abschluss eines 24 Monatsvertrages gleich aus Kulanz einen weiteren 24 Monatsvertrag abschließen lassen, der aber natürlich erst im Anschluss des ersten Vertrages beginnt. So hätte der Kunde effektiv einen 48 Monatsvertrag geschlossen, ohne dass der Provider gegen die 24 Monate maximale Laufzeit nach BGB verstoßen hätte. In meinen Augen ist dies absolut sittenwidrig!

Da bei o2 jedoch auf vier Schreiben (alle sachlich belegt) stets die Handhabung von o2 als Begründung zurück kam, habe ich mein Vertragsverhältnis zu o2 zum 31.01.0214 fristgerecht gekündigt. Lange genug habe ich o2 die Möglichkeit gegeben, 2 Jahre Laufzeit zu akzeptieren. Die Addition der Vertragslaufzeiten ist überraschend und den benachteiligt mich als Kunden gegen geltende Gesetze. Daher ist die Mindestlaufzeit ungültig.

Diese Ungültigkeit sieht o2 natürlich anders. Die Kündigung ist bis heute nicht akzeptiert, obwohl ich sie bereits zwei Mal verschickt habe.

Ich wünsche mir von o2, dass sie entweder akzeptieren, dass ich eindeutig im Recht bin oder mir wenigstens das Statement geben, dass sie gegen mich klagen werden (denn Rechnungen des gekündigten Vertrages zahle ich nicht mehr). Eine Klage ermöglicht endlich einmal ein Referenzurteil für alle gleich geplagten Kunden…

Sehr enttäuschend - besonders, weil der initiale Grund der Kündigung die schlechte Netzabdeckung war!

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