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Antwort zu folgender Beschwerde

Am 25.02.2014 um 17 Uhr warf der Bürgermeisterkandidat der CSU, Werner Stieglitz, persönlich fünf verschiedene Werbezettel für die kommende Kommunalwahl und einen Kugelschreiber in meinen Briefkasten, trotzdem an ihm gut sicht- und lesbar ein Hinweis angebracht ist, dass Einwurf von Werbung, Handzetteln, Wurfsendungen, kostenlosen Zeitungen etc. verboten ist. Ein klarer Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, aber auch das Wettbewerbsrecht. Doch was kümmert das schon einen Bürgermeisterkandidaten von der CSU! Schließlich setzt man sich auch sonst über die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung hinweg.

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