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Antwort zu folgender Beschwerde

Am 02.03.2014 wurde vom Bürgerblock/D. U.D. ein Werbezettel für die kommende Kommunalwahl in meinen Briefkasten geworfen, trotzdem an ihm gut sicht- und lesbar ein Hinweis angebracht ist, dass Einwurf von Werbung, Handzetteln, Wurfsendungen, kostenlosen Zeitungen etc. verboten ist. Ein klarer Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, aber auch das Wettbewerbsrecht.

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