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Antwort zu folgender Beschwerde

Sony verweigert mit Hinweis auf eine nicht möglich "Garantiereparatur" und "mechanische Schäden" die Nacherfülllung im Rahmen der gesetztlichen Gewährleistung für einen bei Sony gekaufter E-Reader.

Damit ist Sony wohl der Unterschied zwischen der Händlergarantie und der gesetzlichen Gewährleistung nicht bekannt.

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