Bereits am zweiten Tag in Folge wurde unberechtigterweise ein Paket in der Garage hinterlassen, ohne jegliche Benachrichtigung. Dazu kommt, dass es aufgerissen wurde und offensichtlich weder versehentlich noch durch die Ware von innen, beschädigt.
Die Bewohner des Hauses waren zum Zeitpunkt der Lieferung zuhause. Von Nachbarn bezeugbar wurde das Paket zufällig in der Garage entdeckt. Eine Unverschämtheit!
Ein beschädigtes (aufgerissenes) Paket ohne Benachrichtigung des Empfängers, somit ohne quittierten Empfang und rechtsungültige Übergabe, unerlaubt irgendwo abgestellt!