Sehr geehrter Herr P.,
es sind zwar inzwischen ein paar Jahre ins Land gezogen, trotzdem sind immer noch ein paar Fragen in Sachen T-Online/Telekom unbeantwortet geblieben. Die bisher weder von Ihnen, noch von Ihren Kollegen RAe Seiler & Kollegen aus Heidelberg beantwortet wurden.
Das einfachste wäre ja gewesen, wenn wir das während der Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Waldbröl hätten klären können. Nur waren Sie als Neuling da ja etwas überfordert. Die Klageschrift hatten Sie leider nur teilweise gelesen. Eigentlich nur die erste Seite. Und Unterlagen wie den Vertrag, den umfangreichen Schriftverkehr mit T-Online, bzw. Ihren Kollegen RAe Seiler & Kollegen, Aussagen der Mitarbeiter von der Hotline oder auch vom Zahlungsverkehr hatten Sie erst gar nicht mit. Geschweige denn gelesen.
Deshalb stelle ich Ihnen noch einmal auf diesen Weg meine noch immer offenen Fragen. Und damit Ihnen die Antworten nicht zu schwer werden, stelle ich Ihnen erst einmal nur eine einfache Frage:
Warum soll ich für die ersten zwei Monate des Vertrages mit T-Online Grundgebühren in Höhe von 29,95€ pro Monat bezahlen, obwohl mit T-Online vertraglich vereinbart wurde, das in den ersten zwei Monaten keine Grundgebühr für mich anfällt.
Die restlichen Fragen, die leider nicht ganz so einfach sind wie obige Frage, werde ich dann, nach Beantwortung obiger Frage, hier auf dieser Seite, nachreichen.