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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe im März 09 telefonisch diesen Versteigerungskatalog bestellt. Auch fragte ich ausdrücklich nach, ob ich diesen Katalog jederzeit kündigen kann. Die Anwort war: "Klar, was wollen Sie auch mit diesem Katalog, wenn Sie kein Haus mehr suchen".

Im April 09 kündigte ich das Abbo. Bei mir kam die Vormerkung der Kündigung für März 2010! Sofort rief ich bei der Firma an und man teilte mir mit, dass ich nur kündigen kann, wenn ich ein Haus aus dem Katalog ersteigert hätte! Davon war bei der Bestellung keine Rede.

Ich sandte abermals ein Fax mit meiner Kündigung sowie die Entziehung der Einzugsermächtigung. Am Montag kam erneut der Katalog an. Ich habe die Annahme verweigert und ihn zurückgesandt. So eben habe ich die erneute Abbuchung festgestellt. Ich werde mein Geld zurückbuchen lassen.

Ich finde dieses Verhalten unmöglich! Zwei meiner Kolleginnen haben bei der Bestellung zugehört und können die Anwort der Mitarbeiterin vom Daten Info Service bestätigen. KÜNDIGUNG JEDERZEIT MÖGLICH!

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