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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich bin bei der AXA kranken- und pflegeversichert. Bei zahnmedizinischen Leistungen muss vom Behandler ein Heil- und Kostenplan erstellt und der AXA zur Genehmigung eingereicht werden.

Vor etwa 8 Wochen reichte ich einen solchen bei der AXA ein, ohne bisher eine Antwort erhalten zu haben. (Ähnlich ist es schon früher geschehen.)

Da ich nicht in der Lage bin, die Behandlung vorzufinanzieren und nicht das Risiko eingehen kann, bei Nichtgenehmigung auf den Kosten sitzenzubleiben, musste die Behandlung unterbrochen werden.

Ich halte das für unterlassene Hilfeleistung, was ein Straftatbestand ist.

Eine Strafanzeige wird bei unseren zunehmend konzernfreundlichen Gerichten erfahrungsgemäß wegen Geringfügigkeit und mangelnden öffentlichen Interesse abgewiesen

Mit freundlichen Grüßen!

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