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Antwort zu folgender Beschwerde

Leider erlebe ich nur Schlimmes mit der Packstation in meiner Nähe. Es wird oft an die falsche Packstation geliefert. Bei Nachfrage erhalte ich die lapidare Antwort "In den AGB steht, dass eine Sendung bei Bedarf (nicht mein Bedarf, sondern der von DHL) in jede andere Packstation mit weniger als 3 km Entfernung eingeliefert werden darf. " In meinem Fall ist es aber so, dass fast jede Sendung bisher in die weiter entfernte und viel schlechter erreichbare Packstation eingestellt wurde. Es sind nur 1,2 km Luftlinie - aber so ungünstig um ein großes Bundesbahn-Kreuz gelegen, dass man weite Umwege fahren muss - wenn man fahren kann. Und es ist ja nicht nur die Entfernung dorthin, sondern die doppelte Entfernung - auch wieder der Weg zurück. Zudem bin ich so gehbehindert, dass ich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bin. Während meine gewünschte Packstation zwei Busstationen entfernt ist, brauche ich für das Hin und Zurück zur Ausweich-Packstation zwei Stunden und muss insgesamt viermal umsteigen. (Es handelt sich um die Packstationen 174 und die gehasste Ausweich-Packstation 104), die nur für Autofahrer günstig zu erreichen ist. Ich habe die XXXXXX (Anm. Vokabel geändert) Nase voll und werde dem Angebot Packstation den Rücken zukehren solange sich nichts ändert. Es gibt bei diesem Unternehmen Null Verständnis oder Entgegenkommen für meine Situation. Die Luftlinienregelung in den AGB ist völlig ungemessen und unpassend für regionale Gegebenheiten.

Frithjof Meyer

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