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Antwort zu folgender Beschwerde

Bereits seit etwa der Jahrtausendwende wickle ich alle meine E-Mails über einen kostenfreien Account von GMX ab. Interesse an weitergehenden Servicedienstleistungen des Unternehmens hatte ich nie (und habe ich auch jetzt nicht) und für deren kostenpflichtige Angebote habe ich keinerlei Bedarf.

Regelmässig bekommt man bei GMX eine Seite zu sehen, welche ein "Geburtstagsgeschenk" oder Ähnliches in Aussicht stellt, bevor man Zugriff auf das E-Mail-Postfach nehmen kann. Normalerweise ignoriere ich den grossen "Ihr Geburttagsgeschenk"-Button und klicke auf den kleinen, eher unauffälligen "Zum Postfach"-Schalter. Versehentlich (!) erwischte ich jedoch Anfang Dezember den falschen Button und erhielt daraufhin etwas, das ich für eine Art Probe- oder Testangebot des GMX TopMail Tarif hielt.

Im Vertrauen darauf, daß der Gesetzgeber vor dem Zustandekommen eines Vertrags über kostenpflichtige Dienstleistungen eine eindeutige Bestätigung durch den Kunden verlangt (die sog. "Button-Lösung), habe ich mich um den Vorgang nicht weiter gekümmert, schließlich habe ich einen "Kaufen"-Button niemals auch nur gesehen, geschweige denn betätigt.

Möglicherweise wurde mir eine Rechnung von GMX per E-Mail übersendet, doch da das Postfach stets von Mitteilungen des Unternehmens geradezu überschwemmt wird (GMX Magazin etc.), habe ich sie vermutlich übersehen oder gleich ungelesen gelöscht. Leider läßt sich dies aber jetzt nicht mehr nachprüfen, da mir GMX inzwischen den Zugang zu dem Postfach (inklusive Freemail) verweigert und meine E-Mails jetzt quasi als Geiseln hält.

Das Mahnschreiben kam für mich völlig überaschend und ich habe mich deshalb umgehend mit deren Service-Hotline in Verbindung gesetzt. Dort sagte man mir, daß GMX den Vertrag (dessen Rechtsgültigkeit ich ernsthaft bezweifle) nur kündigen könne wenn ich zuvor ihre Forderung begleiche. Ich habe nichts derartiges getan, da ich sicher bin, das GMX dies als Akzeptanz des Vertrags von meiner Seite auslegen würde.

Nachdem ich Widerspruch eingelegt habe (Formschreiben der Verbraucherschutzzentrale, Einschreiben mit Rückschein) kam jetzt ein Antwortschreiben in dem GMX unverschämterweise behauptet, sie würden ihre Dienstleistungsverträge gemäss den Vorgaben abschliessen, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch beschrieben werden. Nichts davon entspricht den Tatsachen. Mir scheint das Schreiben hat in etwa den Wahrheitsgehalt einer der phantastischen Erzählungen des Baron von Münchhausen oder einer öffentichen Rede von Joseph Goebbels.

Um es ganz klar zu sagen (und ich hoffe sehr, das auch jemand von GMX dies liest) :
Ich werde auf gar keinen Fall bezahlen (!).

Sollen Sie doch versuchen den Betrag einzuklagen, es wäre mir ein ganz besonderes Vergnügen das Unternehmen vor Gericht wie die Bande verlogener Betrüger darzustellen, für die ich sie inzwischen halte. Schließlich ist GMX jetzt in der Pflicht zu beweisen, daß es sich hier tatsächlich um einen rechtsgültigen Vertrag handelt.

Und natürlich ist es meine Absicht die Angelegenheit öffentlich zu machen, bevor noch Andere durch unlautere Praktiken dieses Unternehmen zu Schaden kommen. Dieses Schreiben ist diesbezüglich nur ein erster Schritt.

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