Am 27.10.10 bestellte ich im Mobelhaus Höffner in der Pankstraße in Berlin eine Anbauwand Modell Witnova der Firma Wöstmann. Der Gesamtpreis der Anbauwand betrug 4.325,00 €. Der Preis der LED Beleuchtung in diesem Gesamtbetrag 932,00 €. Hierbei handelt es sich um zwölf LED Einbaustrahler Flash 2, titan, weiß, der Firma Koch-Licht mit zwei funkgesteuerten Trafos und Fernbedienung.
Am 15.04.14 stellte ich fest, dass ein LED Einbaustrahler in der Vitrine defekt ist. Ich wand mich an den Kundendienst und schilderte den Sachverhalt.
Nach einigen Tagen erhielt ich durch den Kundendienst telefonisch die Rückmeldung, dass ein Ersatz LED Einbausstrahler von mir entgeltlich erworben werden kann, da der Garantiezeitraum beendet sei. Hierfür schickte man mir einen Zusatzauftrag zum Kaufvertrag und Rechnung 2000016 vom 27.10.10 als Kostenvoranschlag in Höhe von 95,00 €.
Während ich auf die Antwort und ein Ergebnis des Kundendienstes wartete, versuchte ich in Erfahrung zu bringen, ob eine Ersatzbeschaffung überhaupt möglich ist. Dabei wand ich mich an den Kundendienst der Firma Koch-Licht, die Zulieferer im Bereich der Möbelbeleuchtung der Firma Wöstmann sind. Nach Prüfung des Sachverhaltes im eigenen Haus teilte mir die Mitarbeiterin Frau Popielski mit, dass sie mir unentgeltlich einen neuen LED Einbaustrahler zusenden werden.
Nun ist leider ein zweiter LED Einbaustrahler ausgefallen. Bei LED Einbaustrahlern handelt es sich um Beleuchtungskörper, die generell eine mittlere Lebensdauer von 25.000 Stunden bei 70 % Leistungsfähigkeit erreichen. Deshalb entscheiden sich die Kunden insbesondere bei der Kaufentscheidung zur Beleuchtung mittels LED. Bekannte Firmen wie OSRAM und Paulmann übernehmen aufgrund der Überzeugung in ihr Produkt fünfjährige Garantien. Ausgehend von einer Beleuchtung von vier Stunden am Tag, beträgt die bis jetzt gezeigte Lebensdauer meiner defekten LED Einbaustrahler 4500 Stunden, also 18 % oder 1/5. Während der Hersteller der Beleuchtung sich dem Qualitätsanspruch - auch ausserhalb der zweijährigen Garantie - bewusst ist, scheint das beim Möbelhaus Höffner so nicht zu sein. Erstaunlich und bemerkenswert war das kunden- und dienstleistungsorientierte Verhalten des Zulieferers - der sicherlich aus der sogenannten dritten Reihe eigentlich gar keine Verantwortung übernehme müsste - dies aber dennoch tat. Diese Möglichkeit hätte meines Erachtens auch für das Möbelhaus Höffner bestanden. Hier scheint es jedoch nicht um den Kunden zu gehen, sondern nur um betriebs- und wirtschaftliche Aspekte!
Da ein zweiter LED Einbaustrahler ausgefallen ist, besteht nun die Möglichkeit, meinen Eindruck zu revidieren.