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Antwort zu folgender Beschwerde

Folgende Ereignisse in chronologischer Reihenfolge:

26.04.: Ich bestellte ich bei E-maxx einen Fernseher, den ich auch sofort per Vorkasse zahlte. Erst nacher (mein Fehler) informierte ich mich im Netz über diese Firma. Von den katastrophalen Bewertungen abgeschreckt, widerrief ich per Mail dem Kaufvertrag noch am gleichen Tag mit der Bitte um unverzügliche Rücküberweisung meines Geldes. Für letztere setzte ich eine Frist bis zum 06.05.

28.04.: Bestätigung des Widerrufs durch E-maxx ohne Hinweis, wann das Geld zurück überwiesen wird.

02.05.: Erst 6 Tage nach der Überweisung (!) Bestätigung durch E-maxx "Bezahlung erfolgt".

06.05.: Nach Fristablauf noch immer kein Geld zurück. Ich schreibe nochmal eine Mail, diesmal mit Hinweis auf Polizei und Anwalt. Darauf habe ich bisher keine Antwort erhalten.

07.05.: Versuche den ganzen Tag immer wieder jemanden über die auf der HP angegebene Nummer anzurufen. Es läuft nur der AB.

08.05.: Nach stundenlangen Versuchen erreiche ich doch noch jemanden am Telefon. Man behauptet allen Ernstes, ich hätte erst am 28.04. (nicht schon am 26.04.) widerrufen, obwohl ich Datum und Uhrzeit meines Widerrufs nachweislich in Schriftform vor mir habe! Man habe außerdem 14 Tage Zeit für die Rücküberweisung. Ich weise darauf hin, dass nach Verstreichen dieser Frist bei Nicht-Rücküberweisung durch E-maxx mein Gang zur Polizei und zum Anwalt fällig sei. Ich versuche, die Dame am Telefon darauf festzunageln, an welchem Tag punktgenau die Rücküberweisung angewiesen wird. Sie ignoriert einfach diese Frage, reagiert daraufhin recht unfreundlich und legt einfach auf.

09.05.: Ich beginne zu recherchieren und rufe zuerst beim Gewerbeamt in Usingen an. Von der zuständigen Beamtin erfahre ich, dass die Firma E-maax bis dato nicht angemeldet ist: Schriftliche Erinnerungen des Gewerbeamtes an den Geschäftsführer zur Anmeldung bleiben unbeantwortet, die Behörde stößt (wie so viele) bei der Kontaktaufnahme auf Granit - keiner erreichbar. Beim anschließendem Anruf bei der Polizei in Usingen erfahre ich, dass zwar die deutschlandweiten Anzeigen gegen E-maxx dort eintreffen, sie werden aber zur Weiterverarbeitung weitergeleitet zur Polizei nach Bad Homburg. Also rufe ich dort an und treffe auf eine sehr freundliche Kriminalbeamtin in der Abteilung "Betrugsdelikte", bei der zentral alle Anzeigen gegen E-maxx zusammenlaufen. Der Geschäftsführer und E-maxx sind dort bekannt. Die Beamtin macht mir Mut Anzeige zu erstatten (und sie auch aufrecht zu erhalten - auch zwar auch in dem Fall, dass die Rücküberweisung nach Fristverstreichung auf mein Konto eingehen sollte! Viele würden dann ihre Anzeige wieder zurückziehen, was den ermittelnden Behörden die Grundlage entziehen würde.) Die Beamtin weist mich zusätzlich darauf hin, dass ich meine zivilrechtlichen Ansprüche durch einen Anwalt einfordern müsste.

12.05. (Heute) : Immer noch kein Geldeingang auf meinem Konto - dabei sind die 14 Tage zur Rücküberweisung, die E-maxx für sich beansprucht, schon längst vorrüber. Mein Groll wächst. Ich rufe mehrmals bei E-maxx an: Es läuft wiederum nur das Band. Ich bin es leid und werde nun dem zweifachen Rat der Kriminalbeamtin folgen. Parallel dazu schreibe ich nochmal eine Mail an E-maxx. Ob sie diesmal auch nicht beantwortet wird.?

Für mich steht fest: Ich will nie, nie und nochmals nie wieder mit dieser E-maxx zu tun haben. Was andere für Schlüsse aus meinen und den Erfahrungen vieler anderer daraus ziehen, bleibt natürlich ihnen selbst überlassen.

Ich jedenfalls werde nicht locker lassen, jetzt erst recht!

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