Ein Handwerker hat in meinem Auftrag beim Bauhaus Ware bestellt, und bar bezahlt; diese wurde auch geliefert.
Auf der Rechnung steht jedoch meine Lieferadresse mit seinem Namen als Rechnungsempfänger. Die Rechnung ist entsprechend für die Buchhaltung nicht verwendbar.
Meiner Aufforderung, die Rechnung zu korrigieren, mag das Unternehmen nicht nachkommen: "nachträgliche Änderungen sind nicht möglich".
Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Auflage und auch keinen kaufmännischen Grund, warum eine auf einen falschen Empfänger ausgestellte Rechnung nicht storniert und korrekt neu gestellt werden könnte.