Aufgrund einer schon nicht gerechtfertigten Forderung ohne Grundlage einer ausführlichen Rechnung wurden zudem überhöhte "Inkasso-Gebühren" berechnet.
Bei einer Forderungshöhe von bis zu 500 Euro sind Inkassokosten von € 13,50 zulässig und angemessen. Von infoscore werden für eine Hauptforderung von lediglich 61 €, die mangels einer nachvollziehbaren Abschlussrechnung nicht beglichen werden konnte, folgende Gebühren verlangt:
- 45 € Inkassokosten (unangemessen),
- 18 € Kontogebühren (UNZULÄSSIG),
- 3,86 € Verzugszinsen
- 3 € Mahnauslagen (2,50 zulässig)
- 5,85 € sonstige Auslagen.
Insgesamt 75,71 € an Gebühren bei einer ursprünglichen Forderung von 61,40 €. Diese Gebühren sind unzulässig, das seitens des Auftraggebers der Firma infoscore keine Schlussrechnung über die Forderung von 61,40 € versendet worden ist.
Ungeachtet dessen sind die 123 Prozent an Gebühren unverhältnismäßig hoch und wohl schon sittenwidrig.
Mit freundlichen Grüßen