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Antwort zu folgender Beschwerde

Aufgrund einer schon nicht gerechtfertigten Forderung ohne Grundlage einer ausführlichen Rechnung wurden zudem überhöhte "Inkasso-Gebühren" berechnet.

Bei einer Forderungshöhe von bis zu 500 Euro sind Inkassokosten von € 13,50 zulässig und angemessen. Von infoscore werden für eine Hauptforderung von lediglich 61 €, die mangels einer nachvollziehbaren Abschlussrechnung nicht beglichen werden konnte, folgende Gebühren verlangt:

- 45 € Inkassokosten (unangemessen),

- 18 € Kontogebühren (UNZULÄSSIG),

- 3,86 € Verzugszinsen

- 3 € Mahnauslagen (2,50 zulässig)

- 5,85 € sonstige Auslagen.

Insgesamt 75,71 € an Gebühren bei einer ursprünglichen Forderung von 61,40 €. Diese Gebühren sind unzulässig, das seitens des Auftraggebers der Firma infoscore keine Schlussrechnung über die Forderung von 61,40 € versendet worden ist.

Ungeachtet dessen sind die 123 Prozent an Gebühren unverhältnismäßig hoch und wohl schon sittenwidrig.

Mit freundlichen Grüßen

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