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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich möchte an dieser Stelle einen Vorfall schildern, den ich so nicht glauben würde, wenn nicht selbst erlebt:

Ich bin an einem Nachmittag Anfang Juni 2014 in der S-Bahn in eine Fahrzeugkontrolle geraten. Den vorgezeigten Fahrschein hatte ich als Teil einer 4-Fahrtenkarten im November 2013 für 8,80 € an einem Fahrkartenautomaten erworben und auch ordnungsgemäß kurz vor Antritt der Fahrt abgestempelt. Bei besagter Kontrolle war nun der Kontrolleur - nach Rücksprache mit seinem Kollegen - der Ansicht, der Fahrschein sei ungültig, da bereits im Vorjahr erworben und es hätte zwischenzeitlich eine Tarifanpassung stattgefunden.

Mit einer gewissen Verunsicherung fragte ich, wann es denn die letzte Tariferhöhung gegeben habe. Daraufhin entgegnete er nur, dies sei schon über ein Jahr her. Den aktuellen (dann ja angeblich höheren) Preis konnte er nicht nennen. Meine Verwunderung war groß, denn wie bereits geschrieben, die Fahrkarte wurde nachweislich im November 2013 erworben und seitdem hatte es - soweit mit bekannt - keine Tariferhöhung gegegeben. Auf diesen mehrfach vorgebrachten Einwand und den Hinweis, dass hier ja etwas nicht stimmen könne, reagierten er und sein Kollege jedoch gar nicht und blieben bei ihrer Ansicht, der Fahrschein sei ungültig.

Dieser wurde eingezogen, und mir wurde ein „Strafticket“ über 40 € ausgestellt. Ich könne ja am nächsten Tag ab 14 Uhr in das Kundenbüro am Ostbahnhof gehen und mir den Fahrschein wieder aushändigen lassen bzw. Einspruch einlegen. Nun gut dachte ich, warte ich vorsichtshalber noch einen Tag länger und bin also 2 Tage später (nachmittags) in das Kundenbüro. Und – oh welch Überraschung – der Fahrschein war dort bisher (noch) nicht aufgetaucht. Ich habe jetzt schriftlich Einspruch und Beschwerde eingelegt und bin gespannt auf die weitere Entwicklung, Zeugen für den Vorfall gibt es jedenfalls.

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