Es erfolgte auf Antrag vom 4.4.14 zur Auszahlung mit Fristsetzung der Mietkaution + Zinsguthaben (belegbare Einzahlung der ehemaligen Cubus Hausverwaltung vom März 2009, sowie 2 weitere Kautionseinzahlungen per Überweisung: Mai u. September 2009) nach Eigentümerwechsel Ende 2009
trotz schriftlicher und telef. Nachfragen und Mahnungen bislang keine Bestätigung der Bearbeitung, noch eine Rückerstattung der eingezahlten Mietkaution.
Ein Übertrag der Kautions - Anlageform, oder eine Aushändigung der Anlageform an mich als Mieter erfolgte zum Zeitpunkt des Vermieterwechsels nicht.