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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich bin im Internet zufällig auf Fotos von dem Grabstein meiner Eltern gestoßen und zwar auf der Seite

http://grabsteine.genealogy.net/tomb.php?cem=282&tomb=1007&b=M

Ich bin von der Veröffentlichung zu keinem Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt worden. Ich habe die Firma Verein für Computergenealogie e. V. um Löschung der Daten gebeten und die u. a. Antwort erhalten:

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Sehr geehrte Frau XXX,

im Namen des Vereins für Computergenealogie e. V. bestätige ich zunächst den Eingang Ihrer nachstehend zitierten E-Mail vom 29.05.2014.

Für uns ist ohne nähere Erläuterung nicht nachvoll ziehbar, aus welchen Erwägungen heraus Sie meinen, die Entfernung des Fotos, das den Grabstein zeigt, von uns verlangen zu können.

Die von uns erfassten Friedhöfe sind ganz allgemein öffentlich zugänglich, so dass es jeder Person jederzeit möglich ist, das Grab aufzusuchen, wenn sie es möchte. Die Friedhofsverwaltung wird zudem jeder Person, die Ihre Angehörigen kannte und deren Grab aufsuchen möchte, konkrete Informationen darüber geben, wo sich die Grabstelle befindet.

Das Fotografieren und die nicht kommerzielle Verwertung von Grabsteinen ist nach der geltenden Gesetzeslage nicht verboten. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Sie oder Mitglieder Ihrer Familie möglicherweise Eigentümer des Grabsteins und Nutzungsberechtigter der Grabstelle sind.

Der gemeinnützige Verein für Computergenealogie verfolgt keinerlei kommerzielle Interessen, sondern stellt die durch Freiwillige ehrenamtlich erfassten Daten unentgeltlich online zur Abfrage bereit. Viele Menschen aus aller Welt haben inzwischen unser Projekt positiv kommentiert. Wir erhalten immer wieder begeisterte Zuschriften von Menschen, die durch unsere Datenbank verstorbene Familienmitglieder wiedergefunden haben; viele schicken uns sogar weitere Daten.

Der Vollständigkeit halber sei darüber hinaus noch angemerkt, dass für die Unzulässigkeit auch keine datenschutzrechtlichen Argumente ins Feld geführt werden können, weil der Datenschutz mit dem Tode endet. Geschützt bleibt nurmehr das Ansehen des Verstorbenen gegen jedwede Form von Herabwürdigung und Verunglimpfung – Fallkonstellationen mithin, von denen hier schwerlich die Rede sein kann. Unser Projekt zielt gerade auf Erinnerung, Bewahrung und Verbindung zwischen Menschen.

Ich und die Mitglieder des Vereins für Computergenealogie e. V. würden es deshalb begrüßen, wenn sie das allein von persönlichem Idealismus getragene Projekt und die dahinter stehende Idee vielleicht einmal aus diesem Blickwinkel betrachten.

Mit freundlichen Grüßen

-----------------------------------schnipp------------------------------

Man weigert sich also, die Daten zu löschen unter dem Vorwand, dass die Persönlichkeitsrechte meiner Eltern erloschen seien. Ich bin aber der Meinung, dass meine Daten als Tochter ebenfalls betroffen sind, da durch die Veröffentlichung im
Internet ersichtlich ist, dass meine Eltern beide verstorben sind und wann. Auch die Begründung des Vereins, dass Friedhöfe öffentlich zugänglich sind,
ist an den Haaren herbeigezogen, damit stellt er den Nutzen seiner Seite im gleichen Atemzug in Frage. Es ist schon ein kleiner Unterschied, ob jemand
auf dem Friedhof nach meinem Grabstein sucht und vielleicht auch findet, oder im Internet überall auf der Welt auf diese Daten Zugriff hat.

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