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Antwort zu folgender Beschwerde

AOK Bremen / Bremerhaven gekündigt am 06.06.14 per Einschreiben. Nach § 175 Abs. 4 SGB V ist spätestens zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung von der Krankenkasse auszustellen.

Trotz telefonischer Eingangsbestätigung der Kündigung am 25.06.14 seitens der AOK habe ich bis heute den 02.07.14 keine Kündigungsbestätigung erhalten.

Sollte ich bis spätestens 04.07.14 keine Kündigungsbestätigung erhalten, werde ich es meinem Anwalt abgeben und Schadensersatz geltend machen.

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