ich wende mich an Ihnen mit folgender Frage:
1. Wievielt Zeit steht mir zu, für die Prüfung nach Zugang der Jahresabrechnung-Strom, in der ich der Zahlungsaufforderung nach kommen muss.
2. ist eine Zeit von 3 Tagen nach Zugang der Jahresabrechnung (Strom) rechtens.
Mein Versorger meint Zitat:
"In diesen AGB ist festgelegt, dass Zahlungen ab Fälligkeit sofort zu Leisten sind". welches leider nicht vorhanden ist (AGB 2011).
In der AGB 2014 ist der Passus unter Punkt 4.1 vorhanden.
Zitat: 4.1 Rechnungen und Abschläge sind zu dem vom Lieferanten angegebenen Zeitpunkt, i. d.R. innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung zu zahlen.
Hitstrom bleibt bei seiner Aussage, dass Zahlungen ab Fälligkeit sofort zu Leisten sind.