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Antwort zu folgender Beschwerde

§ 439 BGB? Was ist das?

Ich habe Ende Juni 2014 ein Paar Schuhe in Kiel gekauft.
Mit dabei: Meine Frau und die Maestro-Karte.
Also: Lastschrift.

Toll ist ja, wenn man nach 4 Wochen feststellt, dass sich die Naht oben am Knöchel auflöst.
Toll auch die Erklärung: das war die Jeans.
Noch toller: ich hatte die Schuhe 2 Wochen in Spanien an. Da macht ja ne lange Hose überhaupt keinen Sinn. Ausserdem habe ich nur Jeans mit einem langem Bein, --- der andere Schuh war unbeschädigt. :-)

Fakt: Online-Bankauszug via Smartfone und meine Frau dabei haben es nur zu einem KULANZTAUSCH gebracht. Für mich nicht hinnehmbar.
Ich solle ja nach Bad Bramstedt fahren, da wären noch 2 Paar.
Ausserdem sind die Schuhe aufgetragen?
HALLO: ich habe in 4 Wochen Tragezeit meistens Sandalen angehabt und kein Marathon gelaufen. Dann nochmal das Paar - NEVER!

Bitte das Personal unbedingt nachschulen.
Klar ist ein Kassenbon eine Beweiserleichterung - aber kein MUSS.
Geld bleibt schliesslich da, habe mir gleich ein anderes Paar mitgenommen.

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