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Antwort zu folgender Beschwerde

Trotz Kündigung des Nachtstroms im Februar 2012 (mit schriftlicher Bestätigung durch Thüringer Energie bzw. vormals E.ON Thüringer Energie) werde ich weiterhin mit Forderungen und Mahnungen für angeblich seitdem entstandene Abschläge belästigt.

Wie gesagt: die Nachtstrom-Kündigung wurde schriftlich durch den Energieversorger bestätigt und durch mich damals die Endabrechnung beglichen.

Insofern KÖNNEN seitdem gar keine Forderungen mehr aufgelaufen sein, zumal auch durch mich nie ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde.

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