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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich hatte eine Jacke gekauft, sofort mit PayPal bezahlt und den Verkäufer zweimal per E-Mail gebeten, mir die Rechnung per E-Mail zu senden und dabei in beiden Fällen natürlich auch meine E-Mail-Adresse angegeben. Ich erhielt jedoch keine Antwort. Auch bei der Ware befand sich keine Rechnung. Ich habe daraufhin bei eBay einen Fall eröffnet. Erst jetzt reagierte der Verkäufer mit der knappen Mitteilung „e-mail-Adresse mitteilen“. Also gab ich sie ihm auch noch ein drittes Mal. Jetzt kam zwar eine Rechnung (siehe Anlage), die aber drei Fehler aufwies.

Ich habe mich erneut an den Verkäufer gewandt und erhielt die gleiche falsche Rechnung noch einmal mit der Antwort, daß bei Beträgen von unter 150 € (wie in diesem Fall) der Hinweis „Der Rechnungsbetrag enthält 19% MwSt“ ausreichen würde. Auch dieser fehlte jedoch, und zudem hatte sich der Verkäufer im Angebotstext dazu verpflichtet, die MwSt separat auszuweisen. Also habe ich mich noch einmal an den Verkäufer gewandt und ihm alles noch einmal erklärt. Ich erhielt zur Antwort, daß er den Vorgang an seine Buchhaltung weitergegeben hätte und die Rechnung per Post käme. Ich fragte ihn, warum er die damit verbundenen Kosten, Umstände und Verzögerungen in Kauf nähme, erhielt aber keine Antwort mehr. Auch die versprochene Rechnung kam nie.

Dabei ist eine solche nicht nur eine gesetzliche, sondern auch eine vertragliche Pflicht und sollte unabhängig davon für jeden seriösen Händler eine Selbstverständlichkeit sein, und zwar ohne, daß man ihn ein halbes Dutzend Mal dazu auffordern, geschweige denn gerichtlich auf Vertragserfüllung verklagen muß. Ich kann mir nur zwei Gründe vorstellen, warum der Verkäufer sich derart hartnäckig weigert, mir eine korrekte Rechnung auszustellen: Entweder ist der Artikel gefälscht oder der Händler hinterzieht Steuern. Kauft lieber bei einem seriösen Verkäufer!

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