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Antwort zu folgender Beschwerde

Die Techniker Krankenkasse (TKK), bei der ich gesetzlich krankenversichert bin, weigert sich beharrlich und trotz fünffacher (!) Aufforderung, mir einen sog. "papiergebundenen Anspruchsnachweis" auszustellen, der mir aber rechtlich zusteht und der mir eine ärztliche Behandlung ermöglicht, ohne beim Arzt eine Privatrechnung zu erhalten.

Ebenso verweigert die zuständige Sachbearbeiterin, Frau H., mir die gesetzlichen Grundlagen zu nennen, aufgrund derer sie ihre Entscheidung trifft.

Eine Beschwerde an das Bundesversicherungsamt und den Vorstand der TKK ist in Vorbereitung. Schadensersatzklage wird nach Rücksprache mit Rechtsanwalt ggf. erhoben.

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