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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich habe kein Einkommen und ausserdem auch keinen Fernseher. Ein neuer Fernseher würde aus dem Zimmer herausgestohlen und ein älterer sowieso kaputt gemacht werden, d. h. die Gebühr lohnt sich für mich nicht. Grundsätzlich dürfen keine Nachzahlungen erhoben werden, da ja auch kein Gerät zum Empfang bereit gehalten wurde. Die Haushaltsabgabe ist sowieso verfassungswidrig.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/kritik-am-rundfunkbeitrag-das-ist-verfassungswidrig-11996923.html

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