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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 09.09.14 schrieben wir folgenden Brief an die Mömax-Zentrale:

Mömax Deutschland GmbH

z. Hd. der Geschäftsleitung

Mergentheimerstr. 59

97084 Würzburg

Kochfeld Beko / Kaufvertrag IGS24B

Sehr geehrter Herr K. (Geschäftsleitung),

sehr geehrter Herr S. (Geschäftsleitung),

wir haben am 02.04.2014 in Ihrer Filiale Mömax in Ingolstadt eine komplette Küche inkl. Montage gekauft. Diese wurde im Juni/Juli 2014 durch Mömax geliefert und montiert.

Da wir Ende Juli mit unserem Umzug begonnen hatten und unsere Küche gerne mitnehmen wollten, haben wir vorher in Ihrem Hause noch einige zusätzliche Teile im Wert von ca. 1.700 EUR nachbestellt (Kaufvertrag IGS2TH).

Als unser Monteur angefangen hat die Küche auseinander zu bauen, kam ihm beim Herausziehen des Ofens die Wanne der Herdplatte schon fast entgegen.

Die Wanne, die am Kochfeld befestigt sein sollte, hing nur noch an einer einzigen Schraube fest!

Nachdem er – mit aller Vorsicht – die zwei Teile voneinander trennen konnte, mussten wir mit Entsetzen feststellen, dass die Arbeitsplatte stark verkohlt war. Somit sind die Arbeitsplatte und der Herd nicht mehr zu gebrauchen!

Sie finden in der Anlage den Kaufvertrag der alten Küche und natürlich auch die Bilder der Arbeitsplatte und des Feldes. Es ist deutlich zu sehen, dass dieser Schaden nicht erst vor kurzem entstanden ist, sondern dass dieser Brand-Vorgang schon seit längerem läuft!

Wir sind dann am Montag mit der verbrannten Arbeitsplatte und der Herdplatte samt Wanne direkt zur Ingolstädter Filiale gefahren. Nachdem der Zuständige Filialleiter uns irgendwann - mit unserer schwarzen Arbeitsfläche – in Empfang genommen hatte, schilderten wir Ihm unseren Fall.

Das Erste was wir erfahren durften war, dass die Garantie/Gewährleistung seit ca. 1 Monat abgelaufen sei! Herr G. (Hausleiter) würde jedoch „aus Kulanz“ versuchen, bei der Firma Beko etwas zu erreichen.

Bei dieser Aussage, ist es jedoch nicht geblieben! Als ich erwähnt habe, dass wir ja von Glück reden können, dass nichts Schlimmeres passiert ist – wie ein Küchenbrand - und es ja wohl nichts mit der

Garantie zu tun haben sollte, ob wir einen Ersatz bekommen oder nicht. Denn es hat ja nicht erst vor einem Monat angefangen zu verkohlen, sondern schon seit längerer Zeit im Inneren! An den Bildern ist genau zu erkennen, dass bis zum Küchenbrand nicht mehr viel gefehlt hat!

Dann bekomme ich von einem Filialleiter als Antwort (wortwörtlich) : „Es ist ja nichts passiert! “

Auf meinen Satz, warum denn erst was Schlimmes passieren müsse, bevor eine Firma Beko bzw. Mömax aufsteht und etwas unternimmt, kommt eine Antwort, die natürlich jeder Kunde gerne hören möchte!

Ich zitiere: „Das ist ja wie bei der Polizei, wenn es einen Störenfried gibt – kann die ja auch nichts tun. Sondern muss warten, bis etwas passiert, damit sie erst eingreifen kann! “

Mit diesen Worten und keinem Ersatzgerät für eine vorübergehende Nutzung, durften wir das Haus Mömax verlassen. Unsere Arbeitsplatte wurde natürlich „freundlicherweise“ entsorgt!

2 Wochen später, bekommen wir einen Anruf vom Verkäufer der Küchenabteilung: Die Garantie ist abgelaufen und der Hersteller Beko ist sich keiner Schuld bewusst und übernimmt somit nichts!

Mit diesem Satz war für den Verkäufer dann eigentlich auch schon alles gesagt – nicht mal ansatzweise ein Entgegenkommen!

Ich weiß nicht wie Sie das sehen, aber wenn man als Endkunden zum Verkäufer geht und ihm die Möglichkeit/Chance gibt einen Fehler wieder zu beheben, dann ist das für uns nichts Negatives! Eine Reklamation bietet dem Lieferanten die Möglichkeit, seinem Kunden durch die Bearbeitung wieder positiv an sich zu binden!

Wir haben die komplette Küche bei der Firma Mömax gekauft und zwar inkl. Montage. Nach Einsicht der Herdplatte durch einige Küchenmonteure bei mir vor Ort, erhielt ich die Rückmeldung, dass es sich um einen Montagefehler handelt.

Wir sind auch bei unserer Nachbestellung wieder zu unserem Vertragspartner Mömax. Also frage ich mich hier doch wirklich wo da die Kundenbindung bzw. das Entgegenkommen bleibt! Nicht mal ein Kochfeld ist als Kulanz für diesen Schaden – der wie gesagt durchaus schlimmer hätte ausgehen können – mit drinnen!

Wir weißen darauf hin, dass es sich hierbei um einen verdeckten Mangel handelt, der bei der Abnahme der Küche 2012 nicht ersichtlich gewesen ist. Da der Schaden erst bei Demontage der Küche 07/2014 ersichtlich wurde, hat die regelmäßige Verjährungsfrist erst 2014 begonnen.

Den E-Mail-Verlauf der Ingolstädter Kollegen erhalten Sie als Anhang.

Sie werden hoffentlich verstehen, warum wir uns deshalb dazu entschlossen haben uns direkt an die Zentrale zu wenden!

Wir fordern Sie hiermit höflich auf, bis zum 15. September 2014 Stellung zu nehmen. Ebenso bitten wir um sofortige Empfangsbestätigung des Briefes.

Nach Ende der oben genannten Frist werden wir eine Kopie des Schreibens an Beko weiterleiten und weitere Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

D. B. und D. B.

Am 12.09.14 erhielt ich folgende E-Mail von dem Hausleiter, Herr G.:

„Sehr geehrter Herr B.!

Auf Kulanz kann ich Ihnen einen Gutschein in Höhe von 200 Euro zukommen lassen.

Der Lieferant hält sich hier leider schadensfrei. Bitte um kurze Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

R. G.

Hausleiter“

Finden Sie 200€ Gutschein für den entstandenen Schaden als befriedigend?

Die Küche stand kurz vor dem abbrennen. Ich hab seit dem 01.08.2014 bis heute noch keine vollständige Küche auf Grund diverser aufeinanderfolgender Fehler Ihres Hauses, auf die ich noch näher eingehen werde.

Alleine für das neue Kochfeld habe ich 499 EUR + Lieferung u. Montage bezahlt. Somit sind mir hierfür über 600 EUR angefallen. Zudem konnte ich lange nicht in der Küche kochen und habe mir ein Campingherd kaufen müssen.

Das war das 1. große Problem welches ich mit Ihrem Haus hatte.

Nun komme ich zum 2. Problem:

Am 10.09.2014 habe ich den 2. Teil der Küche (Kaufvertrag IGS2TH) vollständig bezahlt und abgeholt.

2 ganze Tage lang bauten wir die Küche genau nach den Plänen und Maßen, des uns vorliegenden Kaufvertrages auf. Leider mussten wir mit Entsetzen folgende Fehler feststellen:

  1. Die braune Nischenrückwand, welche oberhalb des Herdes ist, ist um 6 cm zu schmal.
  2. 2 weitere Nischenrückwände sind zu groß
  3. Die Arbeitsplatten sind fast alle zu lang und sind außerdem falsch geschnitten

Laut meinem Kaufvertrag vom 11.07.2014 sollte 1 Teil von der linken Seite der Wand komplett bis zur rechten Seite der Wand gehen. Diese Arbeitsplatte wurde aber kleiner geliefert, dafür ist die andere Arbeitsplatte zu groß. Dies war speziell so nicht von mir gewünscht, da man dadurch die Stoßkante direkt im Blickfeld u. Arbeitsbereich hat.

Somit mussten wir nach stundenlanger Arbeit die Montage abbrechen, da wir nicht weitergekommen sind. Schon wieder eine Baustelle…. bis heute!

Am 16.09.2014 teilten wir die Umstände unserem Küchenplaner Hr. B. persönlich mit. Er versprach uns eine Aufklärung und „den Schuldigen“ zu finden.

Nach einigen Tagen, mehrmals Nachtelefonieren, erklärte mir dann der Küchenplaner, was der Fehler war:

Anscheinend konnte der Hersteller die Teile nicht wie bestellt auf Maß produzieren, sondern musste ein paar Änderungen machen. Diese Änderungen waren folgende:

- Verkleinerung der Nischenrückwand von 66 cm auf 60 cm (was nicht nachvollziehbar ist)

- Vergrößerung der Arbeitsplatten (Laut der Aussage v. Hr. B. wird die Arbeitsplatte immer etwas größer geliefert, damit der Kunde diese zurechtschneiden kann) Wieso bestelle ich eine Küche u. Arbeitsplatte auf Maß und dass es sogar von Mömax ausmessen, wenn ich die dann wieder selber schneiden muss? Da kann ich mir gleich eine vom Baumarkt kaufen. Selbst die schneiden die Platte millimetergenau!

- Eine Arbeitsplatte wurde deutlich verkleinert, dafür die andere vergrößert (siehe Bilder alter, unterschriebener Kaufvertrag und geänderter Kaufvertrag

- Der Kühlschrank und der Apothekerschrank liegen nicht mehr bündig an der rechten Wand entlang, sondern sind um ca. 10 cm von der Wand entfernt. Hier soll ein Sockel montiert werden. Jedoch besteht das Problem, dass wir im originalen Kaufvertrag und bei der Bestellung/Planung der Küche besprochen hatten, dass der Kühlschrank an der Wand anliegt und somit ein kleines Stück aus dem „Gehäuse“ des Kühlschrankes ausgesägt werden muss. (Hier steht nämlich ein Schalter der Lüftungsanlage im Weg)

Somit wäre nun das Problem, wenn ich den Kühlschrank wie im „neuen Plan“ um 10 cm nach links verschiebe, dass dann mitten im Schrank u. Raum ein großes Loch ist!

- Eine Blende, welche zwischen Backofen und Karussellschrank ist, ist 7,4 cm, statt 10 cm

Somit hat der Produzent die Küche Küchenplanung einfach komplett durcheinandergeschmissen und einen „neuen Kaufvertrag“ angelegt und sah es nicht in Erwägung uns diese Änderung mitzuteilen. Weder vom Produzenten, noch vom Mömax erhielten wir je eine Information, dass etwas geändert werden muss. Erst als wir NACH der Küchenmontage festgestellt haben, dass die Maße nicht stimmen, recherchierte unser Küchenplaner nach dem Fehler und erhielt auf einmal einen „neuen geänderten Kaufvertrag“ Von mir jedoch niemals unterschrieben!

Am 16.09.14 forderte ich Herrn B. auf, sich schnellstmöglich um die Angelegenheit zu kümmern. Am 01.10.14 erhielt ich dann den Anruf: „Der Fehler lag beim Hersteller, welcher Ihnen 50€ als Entschädigung. Mömax selber kann Ihnen hier nicht entgegenkommen“

50 EUR für Tage Arbeit des Monteurs, welche komplett für die Katz waren? Für eine Küche, die nicht wie bestellt geliefert wurde?

Zusammenfassend:

1. Die alte Küche war falsch montiert und entstanden dadurch mehrere Schäden, welche nicht durch einen lächerlichen 200 EUR Gutschein gutgemacht werden können! Wäre die Küche abgebrannt und jemand verletzt worden, wäre dies unverzeihlich!

2. Selbst die neue Küche wurde

A: Falsch geliefert/hergestellt

B: Erfolgte keine Mitteilung über die Planungsänderung

C: Wurde die Küche durch unseren Monteur falsch aufgebaut, da dieser die falschen

Pläne hatte

D: steht die Küche noch immer nicht, selbst der Herd und die Spüle konnte noch nicht

verbaut werden und die Küche kann nicht zu 100 %, ohne Pfusch, fertig gestellt werden.

E: Unser Monteur muss jetzt wegen diverser Fehler Ihres Hauses öfter ans Werk

Da ich nun keine Geduld mehr habe, wird die Küche jetzt mit einigen Kompromissen, Schönheitsfehlern und Mängel aufgebaut.

Am 07.10.2014 erfolgte ein weiteres Telefonat mit dem Hausleiter, Hr. G. Dieser wolle am Freitag vorbei kommen und überprüfen, ob die Küche mit den gelieferten Teilen theoretisch aufgebaut werden könnte. Ein Entgegenkommen brachte uns er aber nicht. Im Gegenteil: Er drohte sogar mit der einseitigen Rückabwicklung des Kaufvertrages durch Mömax. Somit würde Mömax die neuen Teile wieder abholen und ich habe wieder eine unvollständige Küche.

Alle weiteren Vorkehrungen werden dann über meinen Anwalt gehen.

Ich fordere hiermit um eine angemessene Entschädigung für:

  1. Den neuen Backofen (600 EUR)
  2. Die 2 Monate ohne Küche
  3. Den fehlende Information über die Änderung des Kaufvertrages und somit die 3. Anfahrt meines Monteurs und dessen Arbeitszeit
  4. Den Aufbau der Küche durch Ihre eigenen Monteure und auf Ihre eigenen Kosten

Hiermit bitten wir um sofortige Empfangsbestätigung und Stellungnahme bis zum 14.10.2014.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

D. B und D. B.

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