Am 22.10.2014 wurde ich durch das Amtsgericht Wedding darüber informiert, dass Telco Tec (Berinia GmbH, ehem. Galliardo AG) dem von mir beantragten Mahnbescheid widersprochen hat. Ich hatte bereits am 05. August 2014 den Kaufvertrag für ein Smartphone gekündigt, weil Telco Tec nicht in der Lage war, die Ware zu liefern. Immer wieder wurde ich vertröstet, Besserung wurde gelobt, doch nichts geschah. Deshalb sah ich mich zur Auflösung des Vertrags gezwungen. Dies war bereits ein großes Ärgernis!
Dann ließ die Firma die 14-Tage-Frist für die Rückerstattung des Kaufbetrages verstreichen. Auf meine Beschwerdemails antwortete niemand. Ich setzte Telco Tec daraufhin eine weitere Frist, doch auch darauf gab es keine Reaktion.
Ich sah mich schließlich dazu genötigt, rechtliche Schritte einzuleiten, und beantragte beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid. Dieser wurde am 10.10.2014 erlassen. Ich habe nun Telco Tec erneut per Mail an "legal@telco-tec.com" zur Klärung der Situation aufgefordert. Sollte Telco Tec meiner Forderung nicht sofort nachkommen, werde ich einen Antrag auf die Durchführung des streitigen Verfahrens stellen, was bedeutet, dass die Sache in einem Zivilverfahren vor Gericht geklärt wird.