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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe eine letze Mahnung erhalten, obwohl Ihr Haus eine Abbuchungserlaubnis vorliegen hat. Ich werde heute die Jahresgebühr von 60,00 Euro überweisen, allerdings nicht die Mahngebühren. Sie hätten die Abbuchung vornehmen lassen können und die Mahnaktivitäten und -gebühren gespart.

Ich gehe davon aus, dass Sie mit meinem Vorgehen einverstanden sind und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Reinhard Krüger

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