Ich habe am 28.11 meine Tonbandgerät Revox A 77 an die Firma SpringAir in Niederzissen zur Reparatur geschickt. Der Versand erfolgte mit Hermes.
Nach einigen Tagen informierte mich die Firma SpringAir, dass das Gerät beschädigt bei ihnen angekommen ist. Ein Teil des Holzfuniers ist abgebrochen. Ob dies reparabel ist, ist noch nicht abzusehen. Die Firma SprigAir versicherte mir, dass an der Außenverpackung offensichtlich nichts zu sehen war. Da das Gerät beim Einpacken diesen Schaden noch nicht hatte, beim Empfänger jedoch mit dem Schaden ausgepackt wurde, kann der Schaden nur auf dem Transport entstanden sein.
Ich habe das Gerät mit der Originalverpackung verschickt, da ich das Gerät erst am 13.10.2014 bei der Firma SpringAir gekauft hatte.
Zunächst wurde das Gerät mehrfach mit Noppenfolie umwickelt und dann in einen Karton gelegt. Alles Leer- und Zwischenräume wurden dann mit Füllmaterial gefüllt. Dieser Karton kam in einen 2. Karton, der ebenfalls dann ganz ausgefüllt wurde.
Der Schade
n am Gerät kann deshalb nur durch einen Sturz des Pakets aus grüßerer Höhe verursacht worden sein.
Eine Schadenskarte liegt natürlich nicht vor, da wie gesagt bei der Anlieferung bei der Firma SpringAir nichts von aussen erkennbar war.
Ich habe dann bei der Firma Hermes eine Regulierung des Schadens beantragt.
Relativ schnell bekam ich folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Minzenbach,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14.12.2014
Mein Name ist Sybille Pietzschke und ich bin gern für Sie da. Es tut mir sehr leid, dass Ihre Sendung beschädigt ist. Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten sind mir bewusst und ich bedauere es sehr.
Hermes ist es anhand der von Ihnen gemachten Angaben nicht möglich, eine Haftung für den Schaden zu übernehmen.
Dabei beziehen wir uns zunächst auf das Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. auf die Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge (CMR), nach denen offensichtliche Schäden sofort bei Zustellung angezeigt und durch die zustellende Person bestätigt werden sollten. Ggf. erhalten der Empfänger entsprechende Schadenkarte.
Eine Schadenkarte liegt mir nicht vor. Auch ist bei Hermes eine Beschädigung der Außenverpackung Ihres Paketes nicht registriert, so dass wir hieraus resultierend von einem ordnungsgemäßen Transportverlauf ausgehen dürfen.
Für die Verwendung einer unzureichenden inneren Verpackung kann Hermes leider keine Haftung übernehmen.
Hier verweisen wir u. a. ausdrücklich auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die entsprechenden Verweise auf die Verpackungsbedingungen, nach denen die Sendung entsprechend ihres Inhaltes sowie der Art und Dauer der Beförderung geschützt und verpackt sein muss.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass Hermes in diesem Fall eine Haftung nicht übernehmen kann.
Herr Minzenbach, bei weiteren Fragen stehen meine Kollegen und ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.
Herzliche Grüße aus Hamburg
Sybille Pietzschke
Kundenservice
Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH
Dies ist wohl die Standardantwort zum Abwimmeln von Ansprüchen.
Offensichtlich hat man bei der Firma hermes nicht mal die Zeit gehabt, meine Reklamation vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
Ich werde dies nicht so einfach auf sich beruhen lassen und scheue auch nicht davor, einen Rechtsanwalt einzuschalten und den Rechtweg zu beschreiten.