Kleiderschrank beschädigt, DHL will nicht zahlen weil Verbotsgut
Hallo liebe ReclaBox-Fans,
DHL hat eine neue Masche, um nicht zahlen zu müssen und das geht so, wir machen das Versandgut einfach zu einem Verbotsgut:
Von: Schadenmanagement Bücknitz [mailto: tcc.buecknitz@dhl.com]
Gesendet: Dienstag, 23. Dezember 2014 11:58
An: service@studidas.de
Betreff: DHL Maxitransport ID 960901954277
Sehr geehrter Herr L.,
danke für die Zusendung Ihrer Unterlagen. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen sowie die Belege der beteiligten Spediteure haben wir nun geprüft.
Nach Durchsicht der uns vorliegenden Schadenunterlagen stellten wir fest, dass Sie eine Antiquität versendet haben. Der Schrank ist laut Ihren Angaben 100-150 Jahr alt und somit eine Antiquität. Laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen DHL Maxitransport
- 2 Punkt 2 Absatz 8 handelt es sich um ein Verbotsgut.
Um den Schadenfall dennoch positiv für Sie zum Abschluss zu bringen, bieten wir Ihnen, ohne Vorlage weiterer Unterlagen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Präjudiz für zukünftige Fälle, eine Gesamtentschädigungsleistung in Höhe von 200,00 Euro an.
Senden Sie uns bitte die beigefügte Abfindungserklärung an unsere Bücknitzer Adresse unterschrieben zurück (gern auch Fax: 033830 / 70450 oder E-Mail).
DHL Maxitransportteam
Straße am Wald 2
14793 Ziesar OT Bücknitz
Mit freundlichen Grüßen
Ihr DHL Maxitransportteam
i. A. Anke N.
Tel. 033830 / 70453
Fax: 033830 / 70450
Also, zum Fall: Es sollte ein älterer Weichholzkleiderschrank von Köln nach Berlin gebracht werden. Wurde über eBay für 300 EUR gekauft.
Eigentlich keine große Sache, Maße B 110 x H 180 cm x T 50 cm, der S. wurde sogar von DHL Maxitransport selbst verpackt.
Der S. kommt bei mir an, beschädigt, die hintere linke Ecke angeschlagen und der Kranz beschädigt, ein ca. 30 cm langer Riss, in der Rückwand wurde außerdem ein ca. 30 cm Span rausgebrochen.
Der Schaden wurde gleich im Frachtbrief festgehalten. Alle Dokumente wurden an DHL geschickt. Dann kommt obige E-Mail mit dem Vergleichsangebot, was natürlich ein Witz ist, weil die Reparatur mehr als 300 EUR kosten wird. Der Kranz muss erneuert werden, die Rückwand muss repariert werden und der Schrank muss neu gewachst oder geölt werden, na ja, wahrscheinlich spekuliert DHL darauf, dass ich mich nicht traue.
Ich habe obiges Angebot natürlich abgelehnt, meine Antwortt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nein, tut mir leid, das Angebot lehne ich ab. Außerdem weiß ich gar nicht genau, wie alt der Kleiderschrank tatsächlich ist, in der Auktion stand das nicht, ich habe das geschätzt, das muss dann wohl der Gutachter klären. Mein Standpunkt ist: Das ist ein alter Kleiderschrank und keine Antiquität. Solche Schränke gibt es viele, das ist ein ganz normaler Weichholzkleiderschrank. Alleine der Preis für einen Kleiderschrank iHv. 300 EUR spricht schon gegen den Begriff Antiquität. Wenn Sie in ein Möbelhaus gehen, dann kostet ein Schrank mittlerer Qualität dieser Größe schon mehr als 300 EUR. Er kann also ohne Probleme durch ein anderes Stück ersetzt werden. Denn Antiquität bedeutet, es ist ein sammelnswerter Gegenstand, das ist dieser Schrank nicht, er ist einfach nur alt. Außerdem wurde der Schrank von Ihrer Spedition selbst verpackt, die hätten den Transport in Ihrem Sinne eigentlich ablehnen müssen, die kennen doch bestimmt Ihre AGBs besser als ich, haben Sie aber nicht gemacht, sicherlich weil die solche Schränke ständig transportieren, also war der Schrank auch für die Spedition keine Antiquität.
Ein Problem ist das für DHL offensichtlich nur, wenn Sie den Schrank kaputt machen auf dem Transport und der Geschädigte von Ihnen den Schaden ersetzt haben will. Das Problem ist, Sie haben den Schrank beim Transport beschädigt, Sie müssen den Schrank entweder reparieren oder Sie zahlen Schadensersatz. Meiner Meinung nach wird die Reparatur teurer als 300 EUR, Abholung, Begutachtung, Reparatur usw., deshalb ein Totalschaden, deshalb habe ich Ihnen angeboten, mir den Kaufpreis und die Versandkosten zu erstatten. Sie haben das leider abgelehnt. Ich werde jetzt auf dem Online-Portal Recla-Box einen entsprechenden Fall öffnen und dort über den weiteren Gang der Dinge berichten, das interessiert sicherlich auch andere Kunden von DHL. Außerdem werde ich gleich nach Weihnachten gegen Sie eine Schadensersatzklage über das elektronsiche Gerichtspostfach an das zuständige Gericht schicken, um die Schadenshöhe zu ermitteln, Sie haben dann ja während des Prozesses noch genügend Zeit, über Ihr Angebot nachzudenken. Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Lankes