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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 26.08.2014 erwarb ich bei Amazon einen Schulrucksack. Dieser wurde über die Firma Cambag Deutschland bei Amazon verkauft. Bereits nach einiger Zeit bemerkte ich einen seltsamen Geruch, den der Rucksack ausströmte. Ich schrieb die Firma an, das war noch innerhalb der Rückgabezeit. Diese versicherte mir, dass der Geruch verschwinden würde mit der Zeit. Inzwischen sind 4 Monate vergangen, trotz intensiver Belüftung an frischer Luft und einer Waschmaschinenwäsche, strömt dieser Geruch immer noch aus dem Rucksack aus.

Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um schädliche Stoffe handelt. Nun wollte ich den Rucksack zurückschicken, um den Kaufvertrag zurückabzuwickeln. Da ich mich noch innerhalb der Gewährleistungsfrist befinde, bat ich den Verkäufer mir ein vorfrankiertes Rücksendeetikett zuzusenden. Dieser weigert sich aber, mir dieses zukommen zu lassen. Mit der Begründung, dass ich die Kosten nach eingehender Prüfung und falls festgestellt würde, dass diese Gerüche schädlich sind, erstattet bekomme. Darauf möchte ich mich aber nicht einlassen, denn um festzustellen, ob es sich tatsächlich um schädliche chemische Substanzen handelt, müsste ein Gutachten erstellt werden.

Was ja in keiner Relation zum Kaufpreis steht. Lt. §§ 439 ff BGB trägt der Verkäufer die Kosten für den Versand während der Gewährleistung. Dieser weigert sich aber. Es fand ein intensiver Email-Verkehr statt, auch mit Zwischenschaltung von Amazon, leider ergebnislos. Dies ist nun meiner letzter Versuch, auf Verhandlungsweg zu meinem Recht zu kommen. Ansonsten muß ich dann doch leider einen Rechtsanwalt aufsuchen.

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