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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

sie verkaufen über ihr System u. a., feinster Fleischsalat, oder, Lauch Schinken Salat, etc.

ohne Pflichtangaben der Nährwerte, als Schwerpunkt , Fettanteil, .

Alles mögliche schreiben sie, davon ist das Meiste für den Verbraucher unverständlich. Es besteht doch eine Kennzeichnungspflicht darüber, dass der Verbraucher über den Inhalt genau in Kenntnis zu setzen ist. Sollten sie genaue Angaben der Nährwerte vorliegen haben, so übermitteln sie diese. Meine Forderung als Verbraucher ist, dass die Nährwerte auf den Verkaufspackungen vorhanden sein müssen.

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