Am 27.09. 2014 bin ich zusammen mit meiner Frau mit der Lufthansa von Bangkok über Frankfurt nach Stuttgart geflogen, Ticketnummer 220-5409767590.
Am Check-Inn Schalter haben wir ein Gepäckstück mit Übergewicht eingecheckt, wofür eine Gebühr von 100 Euro (bzw. 4170 Bath) zu entrichten war. Wir bezahlten die Gebühr mit der Kreditkarte und bekamen eine Quittung über den genannten Betrag. Book No. 196 9756.
Als wir die Abrechnung unserer Kreditkarte überprüfen, stellen wir fest, dass die Lufthansa den Betrag unter Verwendung von zwei Nummern einfach doppelt abgebucht hat, nämlich jeweils 102,18 Euro bedingt durch den Wechselkurs sowie jeweils noch 2,03 Euro Auslandeinsatz der Kreditkarte. D.h. 104,21 Euro Schaden sind durch diese Doppelbuchung entstanden und wir haben die Sache sofort über den Service unserer Bank mit Kopien der Originaldokumente (also unserer Flughafenquittung) zur Reklamation gebracht, die mit der Lufthansa Kontakt aufgenommen hat.
Von den Global Businees Services der Lufthansa mit Sitz in Polen erhielten wir dann die Antwort, dass die Sache vollkommen korrekt sei. in Auszügen wird folgendes behauptet. Antwort in englischer Sprache. "we confirm that customer charged on documents 2202606791364 and 2202606791365 twice. This transaction is correct. Excess baggage 2202606791365 was issued on 27.09.2014 for Passenger. "
Bei dem ganzen Nummernwirrwarr ist noch zu bemerken, dass auf der Flughafenquittung für die Gepäckgebühr die Zahlungsnummer 2202606791363 verwendet wird. Belastung der Kreditkarte erfolgte dann mit zwei fortlaufenden Nummern?
Wir fordern von der Lufthansa eine Rückerstattung des uns entstandenen Schadens von insgesamt 104,21 Euro, also die Summe die insgesamt doppelt gebucht wurde. Wir haben nur ein Gepäckstück aufgegeben und wenn die Lufthansa weiterhin darauf besteht, es sei korrekt einen solchen Vorgang doppelt zu berechnen, dann soll sie bitte statt einem ignoranten Antwortschreiben in englischer Sprache die entsprechenden Belege im Original vom Flughafen vorlegen, sowie wir unseren Beleg für ein Gepäckstück vorweisen können.
Die Art und Weise wie mit unserer Reklamation über die Bank verfahren wurde, empfinde ich als sehr servicefremdes Geschäftsgebahren.