Wir legen Beschwerde ein aufgrund der mehrfachen und mittlerweile regelmäßigen und daher unserer Meinung nach vorsätzlichen Vorenthaltung von Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes.
Sachverhalt:
Meine Frau und ich beziehen o. g. Leistungen (ALG II). Diese Leistungen werden anteilig per Postscheck erbracht.
Diese Leistungen haben dem Empfänger lt. Gesetzgeber zum Ersten eines jeden Monats uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Fällt der Erste auf einen Sonn- oder Feiertag, so sind diese Leistungen rechtzeitig im voraus auf den dem Sonn- oder Feiertag unmittelbar vorhergehenden Werk-/Buchungstag zu erbringen.
Dies ist jedoch, alleine durch die Deutsche Post AG, mehrfach und mittlerweile regelmäßig, ohne das hierfür Gründe vorliegen, nicht der Fall.
Verspätete Leistungsbezüge: 07.2014 // 12.2014 // 01.2015.
Vorenthaltene Leistungsbezüge: 02.2015.
Durch diese ungesetzliche und verspätete Zustellung/Vorenthaltung o. g. Leistungen entstehen uns regelmäßig erhebliche Mehrkosten sowie Schaden, u. a. durch die Unmöglichkeit, finanziellen Verpflichtungen pünktlich und rechtzeitig nachkommen zu können und der Einschränkung an der Teilnahme des allgemeinen sozialen Lebens.
Da wir keinen Einzelfall darstellen, weisen wir in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dem Unternehmen Postbank AG durch diese massiv verspätete Zustellung/Vorenthaltung ein nicht unerheblicher und vor allem unrechtmäßiger Zinsvorteil auf Kosten der betroffenen Leistungsempfänger erwächst.