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Antwort zu folgender Beschwerde
  1. Hallo. Ich habe am 15.1 bei eventim Tickets für 89€ bestellt. Da dieser Betrag nicht abgebucht wurde, kam eine Erinnerungsmail vom Gläubiger mit der Zahlungsfrist bis zum 5.2. 89€ +2,60 Rücklastschriftgebühr zu überweisen. Diese habe ich eingehalten. Während dieser Frist kam allerdings ein Inkassoschreiben mit Forderungen für Mahngebühren des gläubigers (habe keine Mahnungen erhalten), Hauptforderung von 141€ (wofür die 52€ sind, wird nicht beschrieben) Inkassokosten in Höhe von 59,40€, und Verzugszinsen ab dem 14.12.2014. und der Frist bis zum 29.1 zu zahlen. Zunächst einmal sind diese Mahngebühren unrechtmäßig, da ja keine Mahnung kam, weder per Post noch per Email. Im Erinnerungsschreiben vom gläubiger waren noch LastschriftGebühren. Im inkassoschreiben wiederrum nicht.

Die ganze Inkasso-Forderung hat ja wohl keine Berechnungsgrundlage, da 1. Verzugszinsen ab 14.12.2014 gefordert werden (bestellt wurde aber am 15.1.2015). 2. Geforderte Mahnkosten ohne Mahnung. 3. Nicht erklärbare Hauptforderung in Höhe von 141€. die 89€+2,60 habe ich ja fristgerecht bezahlt.

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