Obwohl Versicherungsschutz besteht verwährt die DAS die Kostenübernahme.
Auszug aus den aktuellen AGB`s der DAS.
16.3
Für den Immobilien-Rechtsschutz gilt: Wenn Sie Ihre im Versicherungsschein bezeichnete selbst bewohnte Einheit wechseln, geht Ihr Versicherungsschutz auf Ihr neues Objekt über. Für Ihr bisheriges Objekt gilt: Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Rechtsschutzfälle, die erst nach Ihrem Auszug eintreten. Sie müssen aber mit der Eigennutzung im Zusammenhang stehen. Für Ihr neues Objekt gilt: Ihr Versicherungsschutz besteht bereits für Rechtsschutzfälle, die vor dem geplanten oder tatsächlichen Bezug eintreten