Ich warte seit geschlagenen zwei Jahren auf eine HARTZ IV Zahlung für ca. sechs Monate. Trotz damaliger Zusage der bearbeitenden Person (mit Kollegen) nach einer Besichtigung der Wohnverhältnisse.
Es wird in einer Zeit nach einem Fehlverhalten meinerseits gesucht, die mit dem Zeitpunkt der Antragstellung rein gar nichts mehr zu tun hat. Sie machen zu jeder von mir geschriebenen Angabe Ihrerseits eine Eingabe und verlangen immer wieder neue irrelevante Angaben. Die sie noch nicht einmal genau auswerten, denn manche jetzt gestellte Fragen sind schon in vorangegangenen Schreiben beantwortet worden. Ich vermute eine Vorteilnahme durch Sie zugunsten der ARGE WAF. Somit stelle ich den Antrag auf "Befangenheit des Gerichts" wegen Vorteilnahme im Amt!
Ich werde vertreten durch den DGB Rechtsschutz, Büro Münster, Sachbearbeiter ist der Herr Volker B. Wenn einer keinen Rechtsschutz hätte, könnte er dieses Zeitspiel gar nicht durchstehen. Das Verhalten des Gerichts sehe ich als Zermürbung und Hinhalte Taktik an. Zugunsten der staatlichen Institution ARGE WAF. Kein Wunder wenn die Deutsche Gerichtsbarkeit überlastet ist, bei so einem Kleinkrieg. Handelt es ich doch bei mir um eine Zahlung von 5/6 Monate. Aber jetzt mit Zinsen wegen der zu dieser Zeit aufgelaufenen Kosten. Einmal unten, immer unten!