In Verbindung mit einer Reisebuchung über UNISTER (ab-in-den-urlaub de) habe ich am 03.01.2015 einen Mietwagen gebucht und den Rechnungsbetrag am 07.01.2015 an UNISTER überwiesen. Die Mietwagengesellschaft (sunny cars) konnte die mit UNISTER vereinbarte Pkw-Übergabe am Hotel nicht bestätigen. Deshalb habe ich am 09.01.2015 von meinem Rücktrittsrecht für die Mietwagenbuchung Gebrauch gemacht und UNISTER um Erstattung des Rechnungsbetrages gebeten. Trotz mehrmaliger Erinnerung per Mail und auch per Telefon hat UNISTER nicht reagiert, weder durch Rückzahlung noch durch Rückantwort.