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Antwort zu folgender Beschwerde

Kabel BW hat nach 7 Wochen Schlechtleistung die fristlose Kündigung mit Schadenersatzforderung erhalten. Kündigung wurde zum 01.02.2015 von Kabel BW bestätigt. Rufnummer wird nicht freigegeben, angeblich erfolgt die Freigabe zum 20.03.2015. Von Kabel Bw wird trotz entzogenem Sepamandat (Entzug im Januar 2015) widerrechtlich weiter eingezogen. Zugesagte Erstattungen für Handyrechnungen wurden nachträglich nicht mehr berücksichtigt. Folgende Forderungen werden geltend gemacht:

1. verbindliche Rufnummernportierung zum 20.03.2015

2. Kostenerstattung:

20,00 Eur Abbuchung 31.12.2014

44,17 Eur Handykosten Dez. 2014

28,05 Eur Handykosten Jan. 2015

38,31 Eur Handykosten Feb. 2015

20,00 Eur Abbuchung 27.02.2015

3,75 Eur Handykosten März 2015

Frisetzung zur Regulierung bis 20.03.2015. Danach wird, wie bereits Kabel BW angekündigt, der Rechtsweg beschritten.

Unterlagen liegen Kabel BW vor.

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