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Antwort zu folgender Beschwerde

DHL Bedienstete stellt Pakete einfach ab und unterschreibt selbst mit der Kennzeichnung

"Empfänger (orig) ". Dies dürfte mindestens den Tatbestand der Urkundenfälschung

erfüllen. Werden die Pakete durch dritte entwendet, kommt weiteres hinzu.

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