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Antwort zu folgender Beschwerde

Bei einem Verkehrsunfall war mein Fahrzeug ein Totalschaden.

In meiner Versicherungspolice habe ich ich bei Totalschaden eine KAUFPREISENTSCHÄDIGUNG mit versichert gehabt.

Die VHV sieht sich nicht verpflichtet dazu, überhaupt etwas zu bezahlen.

Noch nicht einemal die Differenz von dem neuem zum alten Auto.

Die ja um einiges weniger ist wie die Differenz von dem Totalschaden zu der Kaufpreisentschädigung bzw. dem Kaufpreis.

Für mich ist so ein Verhalten unverschämt, nur kassieren kassieren kassieren und das kann man noch mit versichern, um noch mehr zu kassieren. Nur wenn man dann leider doch was braucht, gibt es nichts. Weil man muss ja geben?

Ich habe 3 Fahrzeuge bei der VHV versichert. Aber nicht mehr lange!

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