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Antwort zu folgender Beschwerde

Wir haben Ende 2014 eine Erweiterung unserer bestehenden Kueche (2 J. alt) bei Seegmueller bestellt und bereits ein Anzahlung geleistet. Bei Auftragserteilung hat der Verkaeufer uns versichert, dass die Kueche weiterhin lieferbar ist mit den Fronten/Korpus. Wen dem nicht so gewesen waere, haette der Verkaeufer den Auftrag ja so auch gar nicht annehmen koennen.

Heute bekomme ich einen Anruf von Seegmueller, dass der Hersteller unsere Kueche aus dem Programm genommen hat. Ich kann meine erst 2 Jahre alte Kueche nun zum Sperrmuell bringen und soll mir eine komplett neue Kueche aussuchen und dafuer auch komplett bezahlen.

Das es einen Auftrag gibt, hat Seegmueller nicht sonderlich interessiert.

Sollte es nun darauf hinauslaufen, dass wir tatsaechlich eine komplette neue Kueche konfigurieren muessen, dann verlangen wir, dass Seegmueller keinen Aufpreis zum bestehenden Auftrag verlangt. Schliesslich sollten unseren bestehenden Teile ja Bestandteil der neuen Kueche werden. Wir bezahlen nur das, was im laufenden Auftrag vereinbart wurde.

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