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Antwort zu folgender Beschwerde

Meine Frau Sylwia-Izabela Körmendi hat über das Internet bei www.abindenurlaub.de eine Reise mit Rücktrittsversicherung gebucht. (Mauritius vom 7.6.2015 - 15.6.2015). Nach Buchungsvorgang erschien eine Fehlermeldung, doch letztendlich ging die Reise offenbar durch - eine Bestellbestätigung hat meine Frau in der vorgesehen Zeit nicht erhalten, woraufhin sie telefonischen Kontakt mit Ab-in-den-Urlaub, namentlich mit Hrn. G. aufgenommen hat. Meine Frau schilderte den Vorgang und gab dem Serviceberater die notwendigen Daten (Name, Geburtsdatum, Wohnort, Reisedaten etc.) durch, damit man ihr den Buchungsvorgang bestätigen könne. Mit den angegebenen Daten konnte Herr G. jedoch keine Buchung finden und kommunizierte, dass die Reise wohl nicht zustande gekommen sei und er zu einer Neubuchung (gleich telefonisch) raten würde. Das tat meine Frau und so kam eine Reise zustande. In weiterer Folge wurde diese von uns jedoch ein paar Tage später von uns storniert, da sich der Reisepreis erhöhte und auch die Fluglinie samt Flugzeiten sich änderten. Das Storno wurde angenommen. Wir erhielten jedoch ein paar Tage später per Post eine Mahnung über genau die erste Reise die von Herrn Giese telefonisch als nicht zustande gekommen bezeichnet wurde. Wir haben dann vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht diese Reise storniert und nunmehr sehen wir uns mit einer Stornierungsrechnung von über 2.100,- EUR brutto konfrontiert. Wir hätten betreffend der erste Reise unsere Sorfaltspflicht missachtet usw. Bei Ab-in-den-Urlaub hätte man eine Kulanzangebot geprüft, dieses aber abgelehnt und den Ball wieder an Meiers Weltreisen zurückgespielt.
Wir haben mehrmals (E-Mail als auch telefonisch mit Ab-in-den-Urlaub) Kontakt aufgenommen, ohne erkennbaren Erfolg. E-Mail kommen neuerdings mit einer Fehlermeldung retour.
Wir haben zunächst eine Mahnung von über 800,- € brutto erhalten und nunmehr eine Stornierungsrechnung von über 2.100,- € erhalten. Beiden Positionen wird und wurde vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widersprochen. Wiederholt fordere ich sie auf, die gegenständlichen Forderungen auszubuchen, da hier kein Vertrag zustande gekommen ist und wir arglistig getäuscht wurden. Sie können davon ausgehen, dass wir in dieser Sache sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen und diverse Medienvertreter involvieren werden. G. K.

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