Auf dem Nachbargrundstück erfolgte im Sommer 2014 eine Hinterbebauung. Dabei beschädigte ein LKW der Bau-Fa. „Pillat Bau“ aus Kropp meinen Zaun, den ich im Oktober 2008 errichten ließ. Zunächst stritt Fa. Pillat alle Verantwortung ab. Erst nach Zeugenaussagen und einer Anzeige wegen Fahrerflucht schaltete die Baufirma Pillat viele Monate später ihre Versicherung, die KRAVAG ein.
Die KRAVAG beauftragte ein Gutachter-Büro mit einer Wertermittlung. Obwohl ich rund 60 Fotos in einen Box. com-Ordner hochlud und die damalige Rechnung eines Fachbetriebes sowie einen Kostenvoranschlag eingereicht habe, erfolgte die „Bewertung“ anhand einer unkenntlichen Fax-Übertragung nur von Fotos. Der Gutachter konnte deshalb Alter und Zustand des beschädigten Zauns lediglich schätzen. Dabei wurde das Alter des Zauns glatt verdoppelt. Der Schadenersatz soll nur zum niedrig gerechneten Zeitwert erfolgen. Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt, der noch nicht bearbeitet ist.
Die KRAVAG schickte aber bereits einen Scheck über lediglich 60 % Wiederbeschaffungskosten abzüglich der Mehrwertsteuer! Erst auf Anfrage sagte die KRAVAG, dass nach Einreichung der Endrechnung noch die Mehrwertsteuer erstattet werden soll.
Fazit: Ich bin völlig unbeteiligt und unschuldig am Schaden und soll, um den Zustand vor dem Schaden wiederherzustellen, 40 % der Wiederherstellungskosten selbst tragen?
Aufgrund der Täuschungsversuche der KRAVAG ist der Gutachter zu einem falschen Ergebnis gekommen. Und wieso soll ich für meinen Zaun, der völlig tadellos war, nur den Zweitwert bekommen?