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Antwort zu folgender Beschwerde

Am 3.11.2014 buchten wir bei obigem Veranstalter eine Kreuzfahrt für den Zeitraum 28.10.2015-13.11.2015 zum Preis von 6.198 Euro. Im Vertrag wurde eine Anzahlung von 25 % verlangt, die Restzahlung bis zum 23.9.2015, also 35 Tage vor Antritt der Reise.

Da zum damaligen Zeitpunkt bereits bekannt war, daß diverse Gerichtsverfahren gegen diese Klauseln liefen, ging ich zunächst zur Verbraucherzentrale Wuppertal. Diese schrieben die Gesellschaft an und wiesen auf die schon bestehenden Gerichtsurteile gegen diese Klauseln hin. Tuicruises interessierte das überhaupt nicht.

Nachdem nunmehr der BGH eindeutig und endgültig diese Praxis mit Aktenzeichen X ZR 13/14 entschieden hat, daß bei Pauschalreisen nur noch 20 % Anzahlung gerechtgertigt und die Restzahlung frühestens 30 Tage vor Antritt der Reise verlangt werden dürfen, weigert sich Tui Cruises nach wie vor, dies anzuerkennen. Ich habe Tui Cruises nochmals angeschrieben und darauf hingewiesen, daß der Restbetrag erst ab 30 Tage vor Antritt der Reise von meiner Kreditkarte abgebucht werden darf. Dies verweigert Tuicruises nach wie vor mit der Begründung, ich hätte einen Vertrag unterschrieben. Da die Klauseln darin unzulässig sind, wird einfach übergangen.

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