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Antwort zu folgender Beschwerde

Hallo Klarmobile-Service

es wurde 2007 ein Handy-Spar-Tarif mit der Rufnummer: 015127107648,
Kartennummer: 89490200000598637903, Kundennummer: 1050684667
mit Klarmobil abgeschlossen.
Dieser Vertrag wurde - zu seiner Zeit - ohne Grundgebühren, Mindestumsatz oder sonstigen laufenden Gebühren abgeschlossen. Ausschließlich die tatsächlichen Kosten durch telefonieren und SMS werden in Rechnung gestellt.
Eine Rechnung seitens Klarmobil habe ich nie erhalten und kann mir auch nicht erklären, wie sie zustande gekommen sein sollen, da ich den Anschluss ja nicht mehr nutze. Auch habe ich nie eine Mahnung oder sonstige Zahlungsaufforderungen von Klarmobil erhalten.
Jetzt kam von der KSP Rechtsanwaltsgesellschaft ein Schreiben (Az.: KB15411193) mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von über 129,44 € (Monat 10.2014) wegen nicht bezahlter Klarmobil-Forderungen in Höhe von 44,75 €.
Klarmobil selbst schreibt in den AGB explizit vor, dass Kunden schriftlich über Vertragsänderungen informiert werden müssen. Die Versendung eines Newsletters an eine E-Mail-Adresse ist aber nicht das, was Juristen unter einer schriftlichen Benachrichtigung verstehen. Hier ist schon der gute alte Brief gemeint! Die damals angegebene Mail-Adresse und Post Adresse ist längst nicht mehr existent.
Mit freundlichen Grüßen

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